Änderungen beim Arbeitsdienst

Auf der Jahreshauptversammlung wurden einige Änderungen bezüglich der Arbeitsdienste beschlossen. Bisher war die Regelung wie folgt:

  • 10 Arbeitsstunden pro Saison
  • beim Arbeitsdienst wurden die abgeleisteten Arbeitsstunden notiert
  • nach der Saison wurden pro nicht abgeleisteter Stunde 7,50 Euro berechnet.

Ab diesem Jahr wird dies wie folgt geregelt :

  • 5 Arbeitsstunden pro Saison
  • Bereits beim Erwerb des Jahresscheins werden die 5 Stunden Arbeitsdienst zu je 10 Euro berechnet
  • direkt beim Arbeitsdienst werden je abgeleisteter Stunde 10 Euro erstattet

An den Voraussetzungen für den Arbeitsdienst hat sich nichts geändert. Ausnahmen gelten weiterhin für Jugendliche, Rentner und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.